AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tarifverbundes Gstaad, vertreten durch die Tarifverbund Gstaad GmbH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der gesamten Skiregion Gstaad sowie insbesondere derjenigen der beteiligten Gesellschaften des Tarifverbundes Gstaad; siehe anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Begriffe «Ticket», «Billett» und «Abonnement» werden in vorliegenden Schreiben synonym als Fahrausweis verwendet. Mit dem Kauf eines Tickets nimmt der Kunde Kenntnis der nachstehenden Bedingungen und anerkennt sie. Die deutsche Fassung dieser AGB ist die rechtlich bindende Ausgabe. Übersetzungen dienen der Information. Werden Tickets als Key-Cards ausgestellt, fällt eine Depotgebühr von CHF 5.‒ an. Ausnahmen ‒ namentlich in Verbindung mit Angeboten in Zusammenarbeit mit anderen Tarifverbünden und Gesellschaften ‒ sind möglich. Das Depot wird bei Rückgabe der Key-Cards zurückerstattet. Diese Datenträger sind mehrmals verwendbar. Im Falle einer beschädigten Key-Card wird kein Depot zurückerstattet. Es werden keine Depotgebühren für Datenträger anderer Dienstleister Skiregionen erstattet. Auf gewissen Tickets ist ein Foto des Ticketinhabers obligatorisch. Dieses wird direkt an der Kasse erstellt, digitalisiert im Zutrittssystem hinterlegt und bei Benutzung an Kontrollpunkten der Bergbahnen überprüft.

Die beteiligten Unternehmen verpflichteten sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit, im Rahmen von Fahrausweiskontrollen oder im Interesse von Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die angeschlossenen Unternehmen des Tarifverbunds Gstaad in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtig sind, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die angeschlossenen Unter-nehmen gesetzlich verpflichtet sind, Personendaten an Dritte weiterzugeben.

Ausgestellte Tickets können nachträglich nicht in andere Tickettypen oder dergleichen umgetauscht werden, dies gilt auch für nichtbenutzte Tickets. Die Tarife für Tages- und Mehrtageskarten werden täglich dynamisch festgelegt. Details: www.skiwelt-gstaad.ch.

Kunden, welche mit vergünstigten Tarifen die Dienstleistungen beanspruchen, sind verpflichtet, diesen Sachverhalt von ihrer Seite zu begründen. Tarifreduktionen für GA & Halbtax nur auf Einzel- und Retourtickets, nicht gültig für Wintersportaktivitäten wie Skifahren/Snowboarden/Schlitteln usw. Es besteht Ausweispflicht, das Mitführen der entsprechenden Dokumente in Papierform während der Nutzung ist Bestandteil der Vereinbarung/des Kaufgeschäftes. Kunden, welche Gruppentarife beziehen, können keinen Individualabzug oder keine Individualbezahlung einfordern. Gruppen sind gemäss separaten Angaben definiert. Im Skigebiet werden Ticketkontrollen durch autorisierte Personen durchgeführt, denen der Fahrausweis, das Ticket auf Verlangen vorzuweisen ist. Gewisse Tickets sind persönlich und nicht übertragbar (insbesondere Saison- und Jahresabonnemente). Jeder Ticketinhaber hat den Fahrausweis vorzuweisen und sich über seine Identität mit amtlichem Ausweis (ID, Führerausweis, Pass) auszuweisen. Keine Kumulation von Rabatten. Ein Verstoss gegen die geltenden Ticketbestimmungen und missbräuchliche Benützung können den sofortigen Entzug ohne Entschädigung und eine Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 500.‒ zur Folge haben. Das Depot von Key-Cards von Gstaad wird nur an unseren Kassen retourniert. Key-Card’s welche an uns auf dem Postweg retourniert werden, betrachten wir als Spende welche wir einem wohltätigen Zweck zukommen lassen. Ausnahme; Retouren des Depots werden gemacht, sofern der Kunde ein adressiertes und frankiertes Retourcouvert beilegt oder die korrekte und vollständige Bank-Verbindung mitteilt. (Mindestbetrag CHF 20.–)

An diversen Standorten sind die Parkplätze bewirtschaftet, an diesen ist für die Aufenthaltsdauer die korrekte Parkgebühr zu entrichten. Zuwiderhandlungen haben eine Parkgebührnachforderung oder Ordnungsbusse zur Folge, die Infotafeln auf den Parkplätzen geben detaillierte Auskünfte. Es gilt, sofern vorhanden, das jeweilige Parkregelement der entsprechenden Gesellschaft. Dieses kann an den Talstationen der Gesellschaften zur Einsicht einverlangt werden.

Den Benützern von Transportanlagen und Pisten, welche sich den Anordnungen der Sicherheitsverantwortlichen widersetzen und Signale missachten, kann der Fahrausweis ohne Anspruch auf Rückvergütung/ Entschädigung entzogen werden. Dies gilt auch für Gäste, welche im Skigebiet die behördlichen oder betrieblichen Vorgaben im Zusammenhang mit Covid-19 (Pandemievorgaben) missachten. Mit dem Eintritt ins Skigebiet und dem Passieren des Drehkreuzes dieser Anlage bestätigen Sie, dass sie gesund sind und keine Covid-19-Sympome aufweisen. Gästen mit Covid-Symptomen ist es nicht erlaubt, ins Skigebiet einzutreten. Benützer, welche durch rücksichtslose und unbeherrschte Fahrweise oder durch ihr Verhalten im Skigebiet eine oder mehrere andere Personen erheblich gefährden, können bei der Polizei oder beim Untersuchungsrichter wegen Störung des öffentlichen Verkehrs im Sinne von Art. 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches angezeigt werden. Rücksichtslos ist es unter anderem, wenn Variantenfahrer oder Freerider in Missachtung von Lawinenwarntafeln Nr. 8 (Lawinengefahr im freien Gelände) und Lawinenwarnleuchten Nr. 8a sowie Absperrungen lawinengefährdeter Hänge befahren und dadurch das Leben oder die Gesundheit von Personen erheblich gefährden, welche sich auf Pisten, Abfahrtsrouten, Sonderanlagen oder Wegen aufhalten. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Gefährdung von Bahn- und Liftanlagen sind überdies die Art. 238 und 239 des Schweizerischen Strafgesetzbuches anwendbar (Auszug SKUS 2019: Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten, Artikel XIII). Kinder kleiner als 1,25 m dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sesselbahnen benützen.

Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringung durch die Unternehmen betreffen, sind unverzüglich und schriftlich an die betroffene Transportunternehmung zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche verloren. Die beteiligten Transportunternehmen haften für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihre Mitarbeitenden verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Seilbahnanlagen sind technische Anlagen, zu deren einwandfreien Funktion Schmierstoffe verwendet werden. Eine Haftung für verschmutzte Kleidungsstücke und Gerätschaften oder dergleichen wird ausgeschlossen. Eine Haftung der beteiligten Transportunternehmen für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge:

  • Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachtens von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassens der gesicherten und kontrollierten Pisten
  • Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes
  • Missachtens der Warnungen vor Lawinengefahren
  • fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens auf Anlagen und Skipisten
  • Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.
  • ungenügender Pistenpräparierung

Im Übrigen stützt sich die Haftung der beteiligten Transportunternehmen im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten, ausser es könnte den beteiligten Transportunternehmen eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander-, Bike- und Schlittelwegen sowie Downhill-Abfahrten ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung des Vertrages sind, haften die beteiligten Bergbahnen im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden schweizerischen Gesetze. Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

Kinder unter 6 Jahren fahren gratis (Geburtsdatum zum Zeitpunkt des Kaufs des Tickets massgebend, Begleitpersonen nötig, es besteht Ausweispflicht, Bezug des Jahresabonnements nicht möglich).

 

Bis Betriebsschluss der Bergbahnen gemäss Winterprospekt 2023/24, spätestens 18.00 Uhr. Als Wintersaison gilt grundsätzlich der Zeitraum vom 1. November bis 30. April des Folgejahres, als Sommersaison ist jeweils der anschliessende Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober zu verstehen. Eine Anpassung der Betriebszeiten oder eine Neufestlegung bezüglich Öffnung/ Schliessung einer Transportanlage – insbesondere solche abweichend zu denjenigen, welche zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets bekannt waren – bleibt den im Tarifverbund angeschlossenen Unternehmen ausdrücklich vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf teilweise oder ganze Rückerstattung des Ticketpreises.

Personentransporte für Anlässe nach Betriebsschluss sind kostenpflichtig. Sie sind nicht in gekauften Dienstleistungen wie Tages- und Mehrtageskarten, Saison- und Jahres Abonnementen inkludiert. Die Gültigkeit dieser Dienstleistungen bezieht sich auf die regulären Betriebszeiten.

Öffentlicher Verkehr: Skipässe sind exklusive des Öffentlichen Verkehrs

Gruppen ab 10 zahlenden Personen erhalten Gruppenpreise (eine Bestellung und Rechnung, keine Einzelbezahlung, eine Voranmeldung bis am Vortag um 12.00 Uhr ist dazu zwingend notwendig).

Begleitpersonen von Behinderten, die beim Wintersport auf Betreuung angewiesen sind, erhalten kostenlose Begleitkarten, sofern der/die zu Begleitende an der Kasse seinen Behindertenausweis vorlegt und seine Dienstleistung zum ordentlichen Tarif entrichtet. Die Begleitkarte gilt nur auf gemeinsamen Touren (keine Mehrtageskarte, nur 1-Tageskarte möglich).

Schlechtwetter, Betriebsunterbrechung, behördlich angeordnete Betriebseinstellungen aufgrund der Energieversorgungsicherheit, vorzeitige Schliessung und Sperrung von Skiabfahrten begründen seitens des Abonnements-/Ticketinhabers keinerlei Ansprüche, insbesondere sind allfällige Ansprüche auf Rückerstattung oder unentgeltliche Verlängerung der Abonnemente ausdrücklich ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei einer vorzeitigen Abreise des Kunden. Falls die Gesellschaften ihre Pflichten aus dem Transportvertrag infolge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermögen, vorübergehend oder dauerhaft nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Bergbahntickets daraus keinerlei Ansprüche gegenüber diesen (dem Geleisteten). Das gilt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Anpassungen gemäss Punkt 8 AGB
  • Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge von höherer Gewalt wie Wind- und/oder (Schlecht-)Wettereinflüssen, Lawinengefahr, Streiks   oder sicherheitsrelevante Schliessungen, Behördlichen Vorgaben
  • Überlastung der Transportanlagen
  • Betriebsstörungen, z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen
  • Nichterbringung von Leistungen Dritter (z.B. Versicherung, Hallenbad, Glacier 3000 AG etc.)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Unfall oder Krankheit weder eine ganze noch teilweise Rückerstattung der Abonnements-/Ticketkosten durch den Tarifverbund und/oder der ihm angehörenden Unternehmung erfolgt.

Der Kunde hat die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko zusätzlich über einen Drittanbieter zu versichern. Es wird auf die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Drittanbieters hingewiesen. Weder die angeschlossenen Gesellschaften noch die Tarifverbund Gstaad GmbH können für ein allfälliges Nichterbringen von Versicherungsleistungen haftbar gemacht werden. Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Region Gstaad und es muss deshalb der Rettungsdienst der Bergbahngesellschaften aufgeboten werden, wird dem Kunden bei einer ordentlichen Rettung auf der Skipiste ein Betrag von maximal CHF 260.‒ zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Helikoptertransport Rega, Arzt, Alpine Rettung usw.) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung oder Ersatz. Verlorene oder vergessene Saisonabonnemente können gegen Vorweisung des Sperrbeleges und Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 20.‒ ersetzt werden. Zusätzlich ist eine neue Depotkarte zu erwerben.

Für Träger von Herzschrittmachern ist ein Infoblatt an der Kasse hinterlegt.

Jeder Benutzer unserer Transportanlagen benötigt einen gültigen Fahrausweis als Ticket/Billett/Abonnement. Im Skigebiet werden an den Zutrittskontrollen/Lesern Fotos erstellt, welche intern für die Kontrolle abgespeichert werden. Diese Fotos werden nicht veröffentlicht und dienen einzig der Überprüfung der rechtmässigen Verwendung der Skipässe. Wird ein Ticketmissbrauch wie Benutzung der Transportanlagen ohne (gültigen) Fahrausweis, Verwendung von Tickets von/für Drittpersonen, Fälschung / Weitergabe von Ausweisen, das Benützen von falschen Ticketkategorien etc. (Aufzählung nicht abschliessend) festgestellt, hat dies den sofortigen Entzug des Fahrausweises und eine Umtriebsentschädigung von bis zu CHF 500.‒ oder im Wert des Skipasses zur Folge. Weiterführende zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich mit dem Zugriff auf www.skiwelt-gstaad.ch mit den folgenden Bedingungen einverstanden erklären. Der gesamte Inhalt der Website skiwelt-gstaad.ch ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte gehören Gstaad Saanenland Tourismus oder den beteiligten Bergbahnen der Region Gstaad oder Dritten. Die Elemente auf der Website Gstaad.ch sind nur für Browsingzwecke frei zugänglich. Die Vervielfältigung des Materials oder das Weitergeben in beliebiger schriftlicher oder elektronischer Form ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Das Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Website Gstaad.ch für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Die

verschiedenen Namen und Logos auf der Website Gstaad.ch sind eingetragene und geschützte Marken. Kein Bestandteil der Website Gstaad.ch ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird. Durch ein Herunterladen oder Kopieren der Website Gstaad.ch oder Teilen davon werden keinerlei Rechte hinsichtlich Software oder Elementen auf der Website Gstaad.ch übertragen. Gstaad Saanenland Tourismus behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich aller Elemente auf der Website Gstaad.ch, mit Ausnahme der Dritten gehörenden Rechte, vor. Es gibt keine Gewährleistung für die Angaben (insbesondere Preise, Reservationen, Onlineberechnungen sind ohne Gewähr). Wir können nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Gstaad Saanenland Tourismus übernimmt ebenfalls keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde) sowie für Links von und zu anderen Webseiten. Wir haben keine Kontrolle über Inhalt und Form von fremden Webseiten. Wir können das fehlerfreie Funktionieren von Hard- und Software nicht garantieren. Bei nicht vollständig abgeschlossenen Buchungsprozessen besteht keine Verpflichtung, für die über den Webshop irrtümlich bezahlt oder bestellt geglaubte Dienstleistung. Es besteht keine Verpflichtung zur Gewährung seitens der Transportunternehmungen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, bei einem Kauf über einen Webshop immer den Buchungsbeleg auszudrucken und diesen bei jeder Einlösung/Einforderung der Transportleistungen oder anderweitigen Dienstleistungen mit sich zu führen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Seite technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten kann. Wir behalten uns vor, die Informationen auf dieser Seite jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Das gilt auch für Verbesserungen und/oder Änderungen an den auf dieser Seite beschriebenen Produkten bzw. Programmen. In keinem Fall haftet die Region Gstaad für von Ihnen oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer damit verlinkten Webseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in Ihren Informationssystemen. Dies gilt auch dann, wenn wir ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen werden.

Datenschutz: Grundsätzlich hinterlassen Sie keine persönlichen Daten beim Besuch unserer Website. Auf der Website werden Cookies (eigene und von Drittanbietern) eingesetzt, um die Nutzung der Website zu erleichtern. Mit der Nutzung der Website erklärt sich der Gast mit dem Einsatz von Cookies einverstanden. In Einzelfällen benötigen wir jedoch Ihren Namen und Ihre Adresse. Wenn derartige persönliche Informationen notwendig sind, werden wir Sie darauf hinweisen. Wenn Sie Fragen oder Kommentare zu unseren rechtlichen Hinweisen oder zum Datenschutz haben, nehmen Sie bitte unter info@skiwelt-gstaad.ch Kontakt mit uns auf. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, sodass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

Gruppentarife, Spezialtarife sowie Abonnemente für Einheimische gemäss alljährlichem Infoschreiben mit Auflistung der berechtigten Gemeinden Gründen auf selbst Deklaration, unkorrektes einfordern eines Vorzugstarifes hat die entschädigungslose Annulierung der gekauften Dienstleistung zur Folge.

Zudem berechtigt der Kunde im Falle des Bezuges eines einheimischen Abonnementes den Tarifverbund und deren beteiligten Unternehmen den deklarierten Erststeuerwohnsitz bei der angegeben Gemeinde zu überprüfen.

Unter der Marke Gstaad bilden mehrere Anbieter, darunter namentlich die Bergbahnen Destination Gstaad AG, Wasserngrat 2000 AG, Gstaad 3000 AG, Skilift Rohrbrücke-Brüchli AG in Lauenen und die Genossenschaft Skilift Heiti einen Ticketverbund, welcher ganz oder teilweise durch die Tarifverbund Gstaad GmbH vertreten wird. Diese AGB werden durch die Tarifverbund Gstaad GmbH verfasst und gelten für sämtliche Mitgliedgesellschaften und deren abgeschlossene Transportverträge mit den Kunden. Weitergehende Bestimmungen können in bestimmten Geschäften rechtsgültig werden. Sämtliche Unternehmen sind für den Betrieb der Anlagen, Fahrzeuge und Pisten eigenständig verantwortlich. Der Transportvertrag ist direkt mit dem Kunden und der jeweiligen Betreiberin der Anlage/des Fahrzeugs abgeschlossen. Diese ist für die gehörige Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso besorgt sie den notwendigen technischen Unterhalt der Anlagen und die Verkehrssicherungspflicht (Pisten- und Lawinendienst). Entsprechend werden Haftungsfragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Skiunfällen, von der jeweiligen Unternehmung in deren Hoheitsgebiet oder auf der betroffenen Anlage behandelt. Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse zwischen der Region Gstaad und ihren Kunden, einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Für die Bestimmung des Gerichtsstandes ist der Sitz des Tarifverbundes Gstaad massgebend. Für Sportpasskäufe über das Internet gilt der Sitz der Tarifverbund Gstaad GmbH, Egglistrasse 43, Postfach 82, 3780 Gstaad.

Bei einer behördlich verordneten Schliessung von acht und mehr aufeinanderfolgenden Betriebstagen aller Top4-Skigebiete zwischen dem 1.12.2023 und dem 1.4.2024 erfolgt eine zeitanteilige Bar-Rückerstattung (pro rata temporis). Die Bar-Rückvergütung erfolgt ab 3.4.2024 bis spätestens 30.4.2024 an jeder Hauptkasse. Von der Schliessung muss der gesamte Gültigkeitsbereich des Top4-Saisonabos betroffen sein. Produkte wie Upgrade Glacier 3000 und Hallenbad Gstaad sind von diesen Regelungen ausgenommen und sind somit vom Käufer direkt mit dem jeweiligen Leistungserbringer zu regeln.

 

 

Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (CISG) wird ausdrücklich für alle Geschäfte wegbedungen.

 

Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweist.

 

Wichtiger Hinweis:
Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sind die Abfahrten geschlossen und vor Gefahren wie Lawinensprengungen oder Pistenmaschinen mit Seilwinden nicht gesichert. Achtung, Lebensgefahr!

 

Irrtum, Änderungen und Auslassungen vorbehalten. Version Oktober 2023

 

Links Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

TARIFVERBUND GSTAAD GMBH
Egglistrasse 43, 3780 Gstaad/Switzerland
Tel. +41 33 748 87 37
info@skiwelt-gstaad.ch, www.skiwelt-gstaad.ch